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ELENA

Häufige Fragen zu ELENA

Welche Beschäftigen werden per ELENA gemeldet? Wozu dient das Kurzprotokoll? Wie gehe ich mit fehlerhaften Meldungen um? Diese und viele weitere Fragen werden seit der Einführung von ELENA immer wieder gestellt.

Ausführliche Antworten und Hilfestellungen bieten die ELENA-FAQ im BRZ-Extranet.

Und, hätten Sie es gewusst?

Im ELENA-Verfahren werden beschäftigte Arbeitnehmer, die gemeldet werden, als Teilnehmer bezeichnet. Beschäftigte/Teilnehmer sind alle

  • Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber zu einem Zweig der Sozialversicherung Beiträge oder Beitragsanteile abführt (Personengruppen 101 bis 190 nach DEÜV)

Keine Meldepflicht besteht für:

  • Versorgungsbezieher/Betriebsrentner
  • Arbeitnehmer, die mit der Personengruppe 000 gekennzeichnet sind
  • Arbeitnehmer, die mit der Personengruppe 900 gekennzeichnet sind
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