
Welche Beschäftigen werden per ELENA gemeldet? Wozu dient das Kurzprotokoll? Wie gehe ich mit fehlerhaften Meldungen um? Diese und viele weitere Fragen werden seit der Einführung von ELENA immer wieder gestellt.
Ausführliche Antworten und Hilfestellungen bieten die ELENA-FAQ im BRZ-Extranet.
Und, hätten Sie es gewusst?
Im ELENA-Verfahren werden beschäftigte Arbeitnehmer, die gemeldet werden, als Teilnehmer bezeichnet. Beschäftigte/Teilnehmer sind alle
Keine Meldepflicht besteht für: