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ESF Förderprogramm: Förderung durch den Europäischen Sozialfonds

Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

Das Bundesland Baden-Württemberg fördert die berufliche Weiterbildung mit überbetrieblichen Fachkursen durch Zuschüsse zu den Teilnahmegebühren. Das Förderprogramm wird von Baden-Württemberg und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt. Ab sofort werden auch unsere Fachseminare und Grundlagenschulungen aus diesem Sozialfonds gefördert.

Ziel ist es, Anreize für eine verstärkte Weiterbildungsbeteiligung zu schaffen, um die Innovations- und Anpassungsfähigkeit der Betriebe zu unterstützen und damit deren Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken.

Wer ist förderfähig?

Zur Zielgruppe gehören insbesondere Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch Unternehmer, Freiberufler, Wiedereinsteiger, Gründungswillige sowie Ausbilder.

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg. Diese können sich ab sofort bewerben und erhalten bei positivem Bescheid 30% Zuschuss zu den Kursgebühren. Personen die das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Förderung von 50%.

Was wird gefördert?

Überbetriebliche Weiterbildungsveranstaltungen zur beruflichen Anpassungsfortbildung (Fachkurse), die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere zur Anpassung an die technische Entwicklung oder zu wesentlichen Themen erfolgreicher Unternehmensführung oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Die Fachkurse sollten mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten umfassen.
  • Der Wohn- oder Beschäftigungsort der Teilnehmenden muss in Baden-Württemberg liegen.
  • Förderfähig sind Lehrgänge mit einer Dauer von 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
  • Der Fachkurs muss einzeln buchbar sein.
  • Online-Kurse bzw. Präsenzkurse mit Online-Lernphasen (Blended Learning) sind förderfähig, sofern sie im Hinblick auf den vermittelten Unterrichtsinhalt mit reinen Präsenzkursen vergleichbar sind.
  • Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften, Inhouse- und Firmenseminare sowie Kurse mit Teilnehmenden aus nur einem Unternehmen sind nicht förderfähig.

Was muss man tun, um die Förderung zu erhalten?

Sollten Sie die Förderung für unsere Seminare & Schulungen nutzen wollen, bitten wir Sie uns das entsprechend auf dem Anmeldeformular mitzuteilen. Wir übernehmen für Sie die Abwicklung mit den Behörden. Bei der Antragsstellung sind wir dazu verpflichtet, mehrere Seiten statistische Angaben über Sie zu erfassen.

Wir informieren Sie gerne darüber, welche unserer Seminare und Schulungen in Baden-Württemberg förderfähig sind und welche Angaben notwendig sind. Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu unseren Seminaren?
Tel.: 0911 3607-899
Fax: 0911 3607-395
seminarnoSpamPlease@brz.de  

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