
Sie arbeiten an unterschiedlichen Baustellen, sowohl innerhalb von Gebäuden als auch im Freien, bei Neu- oder Altbauten. Abwechslung haben Sie also bereits genug. Da wollen Sie sich nicht auch noch mit den permanenten Änderungen der gesetzlichen/ tariflichen Regelungen in der kaufmännischen Verwaltung beschäftigen. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche und lagern die Lohn- und Gehaltsabrechnung und das Rechnungswesen einfach aus.
Schlagen Sie der Bürokratie ein Schnippchen, indem Sie diese auslagern. Sie machen sich damit unabhängig von zeitraubenden Verwaltungsaufgaben und IT-Problemen, müssen kein Personal oder spezifisches Fachwissen für diese Themen mehr vorhalten und verschaffen sich dadurch ein Plus an Flexibilität und Unabhängigkeit.
Unsere erfahrenen Fachbetreuer und Hotline-Mitarbeiter sind vom Fach, verfügen über langjährige Erfahrung in der Baubranche und stehen Ihnen zu Anwendungs- und Fachfragen zur Verfügung. Und wenn Sie in ein bestimmtes Thema noch tiefer einsteigen wollen, können Sie aus einem umfangreichen Schulungsangebot zu kaufmännischen, technischen und IT-Themen wählen.
Die Baulohn-Buchhaltung mit verschiedenen Sozialkassentarifen, Winterbauförderung und permanenten Änderungen der gesetzlich und tariflichen Regelungen stellt hohe Anforderungen. Sie ist und bleibt eine der schwierigsten Entgeltabrechnungen überhaupt.
Mit BRZ vertrauen Sie auf den Profi, denn wir kennen die Spezifika für Ihr Gewerk. Sie profitieren von unserer über 40-jährigen Erfahrung und dem spezifischen Fachwissen im Baulohn. Wir kennen die unterschiedlichen Kassenverfahren und sorgen dafür, dass Ihre Lohnbuchhaltung immer auf dem neuesten Stand der Dinge ist
Wissen Sie, wie Ihr operatives Betriebsergebnis aussieht? Mit dem Service Rechnungswesen sind Sie immer auf dem neuesten Stand: in einer aktuellen und verständlichen Darstellung - aufgegliedert nach den einzelnen Baustellenergebnissen sowie der Über- und Unterdeckung von Verwaltungs- und Sozialkostenstelle.
Hier zeigt sich, wie sich die Kosten und Ergebnisse entwickeln, an welcher Stelle bzw. bei welchen Aufträgen gegebenenfalls wie gegengesteuert werden kann und ob einmal festgelegte Kalkulationsgrundlagen wie Betriebsmittellohn und Zuschlagssätze noch der Realität entsprechen.