
Schwindelfrei sind Sie - als Gerüstbauer müssen Sie das ja auch sein. Schwindlig wird Ihnen jedoch regelmäßig beim Anblick der anstehenden Verwaltungsarbeiten. Denn die Zeit, die Sie dafür aufbringen müssen, wollen Sie sehr viel sinnvoller nutzen – etwa für die Betreuung Ihrer Kunden oder für die Gewinnung neuer Aufträge.
Durch die Auslagerung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Ihres Rechnungswesen machen Sie sich unabhängig von Hardwareinvestitionen und IT-Problemen und müssen kein Personal oder spezifisches Fachwissen für diese Themen mehr vorhalten.
Unsere erfahrenen Fachbetreuer und Hotline-Mitarbeiter sind vom Fach, verfügen über langjährige Erfahrung in der Baubranche und stehen Ihnen zu Anwendungs- und Fachfragen zur Verfügung. Und wenn Sie in ein bestimmtes Thema noch tiefer einsteigen wollen, können Sie aus einem umfangreichen Schulungsangebot zu kaufmännischen, technischen und IT-Themen wählen.
Die Baulohn-Buchhaltung mit verschiedenen Sozialkassentarifen, Winterbauförderung und permanenten Änderungen der gesetzlich und tariflichen Regelungen stellt hohe Anforderungen. Sie ist und bleibt eine der schwierigsten Entgeltabrechnungen überhaupt.
Mit BRZ vertrauen Sie auf den Profi, denn wir kennen die Spezifika für Ihr Gewerk. Sie profitieren von unserer über 40-jährigen Erfahrung und dem spezifischen Fachwissen im Baulohn. Wir kennen die unterschiedlichen Kassenverfahren - natürlich auch die der Sozialkasse und Zusatzversorgungskasse des Gerüstbaugewerbes - und sorgen dafür, dass Ihre Lohnbuchhaltung immer auf dem neuesten Stand der Dinge ist
Wissen Sie, wie Ihr operatives Betriebsergebnis aussieht? Mit dem Service Rechnungswesen sind Sie immer auf dem neuesten Stand: in einer aktuellen und verständlichen Darstellung - aufgegliedert nach den einzelnen Baustellenergebnissen sowie der Über- und Unterdeckung von Verwaltungs- und Sozialkostenstelle.
Hier zeigt sich, wie sich die Kosten und Ergebnisse entwickeln, an welcher Stelle bzw. bei welchen Aufträgen gegebenenfalls wie gegengesteuert werden kann und ob einmal festgelegte Kalkulationsgrundlagen wie Betriebsmittellohn und Zuschlagssätze noch der Realität entsprechen.