Rückwirkend zum 01.02.2009 wurde das „Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ verabschiedet. Damit treten wesentliche Verbesserungen für Betriebe bei Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld in Kraft.
Die Agenturen für Arbeit erstatten pauschaliert die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die auf die Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können die Beiträge sogar zu 100% übernommen werden.
Gleichzeitig werden die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erheblich herabgesetzt. Die bisherige Bedingung, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein muss, wurde ausgesetzt. Um KUG zu erhalten genügt der Nachweis eines Entgeltausfalls von mehr als 10%.
Der Arbeitgeber kann wählen, ob er vom Aussetzen der Drittelerfordernis Gebrauch macht oder wie bisher bei Erfüllung dieser Anforderung KUG auch an weitere Arbeitnehmer zahlt, die von Entgeltausfällen mit 10% oder weniger betroffen sind.
Für Betriebe des Baugewerbes wird KUG in der Schlechtwetterzeit (01.12. - 31.03.) weiterhin in Form des Saison-KUG für wirtschaftliche und witterungsbedingte Arbeitsausfälle gewährt. Es gelten teilweise abweichende Voraussetzungen.
Die Abrechnungsverfahren bleiben insoweit unverändert.
Sind Angestellte (Kaufmännische, Technische und Poliere) in der Schlechtwetterzeit von KUG betroffen, gab es bisher keine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Auf Grund der Neuregelung ab 01.02.2009 werden von den Agenturen jetzt jedoch 50% bzw. 100% der pauschalierten Beiträge übernommen.
Während sich Saison-KUG im Baugewerbe bereits bewährt hat und von den Betrieben auch weitgehend zur Vermeidung von Winter-Entlassungen genutzt wird, war KUG in den Sommermonaten wegen der hoch angesetzten Erfordernisse und nicht zuletzt wegen der Kosten weniger interessant.
Die Neuregelung bietet den Betrieben nun die Chance, eingearbeitete und verlässliche Kräfte auch bei schwieriger Auftragslage weiterhin im Unternehmen zu halten.
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