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Großer Informationsbedarf zur Winterlohnabrechnung in der Baubranche

Nürnberg, 22. Dezember 2010 – Wie nutze ich staatliche Fördermöglichkeiten, um meinen Betrieb gut durch den Winter zu bringen? Chancen der Winterbauförderung aus Unternehmersicht waren das Thema von zwei Infoveranstaltungen, die BRZ Deutschland in Zusammenarbeit mit den Kreishandwerkerschaften Leer, Aurich-Emden-Norden und Wittmund sowie der Kreishandwerkerschaft in Vechta im Dezember 2010 durchgeführt hat. An den Veranstaltungen unter dem Motto „ Fit für den Winter“ nahmen über 100 Unternehmer teil und brachten ihr Wissen zum Saison-Kug auf den neuesten Stand.

Besonders in den Wintermonaten kann es bei Bauunternehmen schnell zu wetterbedingten Arbeitsausfällen kommen. Die tariflichen Vereinbarungen zum Kurzarbeitergeld – kurz Saison-Kug genannt – bieten hier eine Reihe von Vorteilen, von denen Betriebe wie Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren. „Da die Regelungen aber hier nicht verpflichtend sind, profitiert nur der davon, der sich auskennt und sie auch nutzt“, so Michael Bliesner, BRZ Deutschland GmbH.

Die Saison-Kug-Regelung trat im November 2006 in Kraft. Seitdem erweitert Saison-Kug den Spielraum von Bauunternehmen bei schlechter Witterung oder eingeschränkter Auftragslage in den Wintermonaten vom 01. Dezember bis zum 31. März des Folgejahres – und das ohne nennenswerte Mehrkosten. Den Arbeitnehmern wiederum gewährt es besseren Schutz vor den Folgen von Hartz IV, wird ihnen doch der gesamte Zeitraum, in dem Saison-Kug gezahlt wird, als versicherungspflichtige Beschäftigungszeit angerechnet. Was viele nicht wissen: Das Saison-Kurzarbeitergeld wird von ergänzenden Leistungen, nämlich dem sogenannten Zuschusswintergeld (ZWG) und Mehraufwandwintergeld (MWG) – beide steuer- und sozialversicherungsfrei – ergänzt.

Die Besucher nutzten die Veranstaltungen nicht nur zur Information sondern auch zum regen Erfahrungsaustausch mit Kollegen. Die Teilnehmer und auch die Vertreter der Kreishandwerkerschaften und Innungen waren sich einig, dass die Veranstaltungen viele wertvolle Anregungen geben konnten, wie Betriebe mit dem richtigen Einsatz der tariflichen Instrumente Geld sparen können. Die Veranstaltungen sollen deshalb nächstes Jahr wieder durchgeführt werden.

Intensivierung der Kooperation von BRZ mit Kreishandwerkerschaften und Baugewerbe-Verband Niedersachsen

Die Zusammenarbeit von BRZ Deutschland mit den Kreishandwerkerschaften soll weiter vertieft werden, mit dem Ziel, in der Region Informations- und Schulungsangebote für Bauunternehmer auszuweiten. Hierzu wurde bereits von der Kreishandwerkerschaft Vechta in enger Abstimmung mit Beat-Oliver Hoffmann und Clemens Marischen – beide von BRZ – ein Drei-Tages-Seminar zum Thema Kalkulation & Bauabrechnung ins Leben gerufen. Es wird am 25.-27. Januar 2011 stattfinden. Anmeldungen nimmt die Kreishandwerkerschaft Vechta entgegen (www.handwerk-vechta.de).Im Februar ist die gleiche Veranstaltung ebenfalls in Leer geplant. Auf Grund der Themeninhalte werden die Seminare durch das Land Niedersachsen gefördert.

Weiterhin sind in Zusammenarbeit mit dem Baugewerbe-Verband Niedersachsen zwei Seminare zur Baulohnabrechnung geplant – am 09.-10.02.2011 in Nordheim und am 16.-17.02.2011 in Vechta. Die Anmeldungen für die Seminare nimmt der Baugewerbe-Verband entgegen (www.bvn.de).

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